User Content Lizenz

Diese Vereinbarung regelt den Umgang mit Bildern, welche der Rechteinhaber dem Unternehmen zur Verfügung stellt.

Rechteeinräumung

Der Rechteinhaber erklärt sich damit einverstanden, dass das die zur Verfügung gestellten Bilder durch das Unternehmen zeitlich unbefristet, örtlich unbeschränkt und unwiderruflich auf sämtliche Nutzungsarten verwendet und veröffentlicht werden dürfen.

Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere

a) Das Recht die Bilder unabhängig von der technischen Umsetzung durch digitale Einbindung im Rahmen von Websites und des Social-Media-Auftritten darzustellen.

b) das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die Bilder unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website bzw. den Social Media Auftritt zu digitalisieren.

c) das Recht zur Weitergabe an mit dem Unternehmen verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG sowie an Handelspartner, welche die auf den Bildern dargestellten Produkte des Unternehmens im Auftrag des Unternehmens vertreiben.

d) das Recht zur Durchsetzung sämtlicher dem Rechteinhaber zustehenden Ansprüche aus Rechtsverletzungen Dritter an den übergebenen Bildern durch das Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Vergütung

Als Vergütung zahlt das Unternehmen dem Rechteinhaber für die eingesendeten Fotos insgesamt einen zwischen den Parteien vereinbarten Betrag.

Rechtegarantie

a) Der Rechteinhaber garantiert, dass er die übergebenen Bilder selbst erstellt hat und über die hier eingeräumten Rechte nicht bereits anderweitig verfügt hat oder anderweitig verfügen wird.

b) Der Rechteinhaber garantiert, dass die übergebenen Bilder frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung sowie der vertragsgemäßen Nutzung der Bilder durch das Unternehmen entgegenstehen könnten.

Der Rechteinhaber garantiert, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Bilder durch das Unternehmen keine Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen und/oder die an abgebildeten Außen- oder Innenräumen berechtigten Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Bilder einverstanden sind. Der Rechteinhaber erklärt sich damit einverstanden, dass die Bilder, wie oben beschrieben, auch dann genutzt und veröffentlicht werden dürfen, wenn er selbst auf den Bildern abgebildet ist.